01-LS: Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV und TROS (mit Prüfung)

Verwenden auch Sie in Ihrem Unternehmen Lasertechnik der Klassen 3R, 3B oder 4? Dann sind Sie verpflichtet, bereits vor Aufnahme des Betriebs der Laseranlage einen Laserschutzbeauftragten mit Fachkenntnissen schriftlich zu benennen und ihm konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten zum Schutz vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch Laserstrahlung zu übertragen.

Im Rahmen seiner Tätigkeiten unterstützt Sie der Laserschutzbeauftragte bei der

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (die vor Inbetriebnahme des Lasers zu erfolgen hat!),
  • Auswahl und Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen,
  • Überwachung des sicheren Betriebs von Laseranlagen sowie bei der
  • Unterweisung der Beschäftigten bereits vor Aufnahme der Tätigkeit, und dann mindestens einmal jährlich bzw. sofort bei wesentlichen Änderungen der gefährdenden Tätigkeit.

Seine speziellen Fachkenntnisse hat der Laserschutzbeauftragte durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungskurs erworben und hält sie durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand. Laserschutzbeauftragte, die bereits vor 2004 nach DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2) ausgebildet wurden, haben oftmals keine Prüfung abgelegt – hier kann unter Umständen die erneute Teilnahme an einem Ausbildungsseminar inklusive Abschlusstests erforderlich sein.

Die Teilnehmer werden über die Entstehung und Wirkung von Laserstrahlung unterrichtet und lernen die zum Laserstrahlenschutz aktuell rechtsgültigen Verordnungen und Gesetze sowie damit einhergehende Normen und Technischen Regeln kennen. Des Weiteren werden die beim Umgang mit Laserbearbeitungsanlagen auftretenden tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen anhand praxisbezogener Beispiele besprochen und wirksame technische Schutzmaßnahmen inklusive der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen aufgezeigt. Die beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung rundet die Veranstaltung ab.

Referenten Dr. J. Schille
Ergänzende Veranstaltungen 02-LS - 02-LS: Fortbildung Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV und TROS
Nummer01-LS
AngebotsartKurs
Gebühr 550,00 € (zzgl. MwSt.)
Besonderes Der Kurs schließt mit einem Multiple-Choice-Test, aus mindestens 15 Fragen, ab.
Zum Lösen der im Kurs gestellten Aufgaben, sind mathematische Grundkenntnisse und das Mitbringen eines Taschenrechners erforderlich.
Termine
  • 02.06.2025
  • 09:00 - 18:00 Uhr
  • 04.11.2025
  • 09:00 - 18:00 Uhr
beide Termine als Präsenzveranstaltung bei SLG Akademie GmbH, Burgstädter Str. 20, 09232 Hartmannsdorf

Anmeldung

Es handelt sich hierbei um eine verbindliche Anmeldung!
Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der SLG Akademie GmbH!


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