02-LS: Fortbildung Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV und TROS
Laserschutzbeauftragte sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre erworbenen Fachkenntnisse zum Laserstrahlenschutz durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten. Als angemessene Fortbildung wird gemäß TROS grundsätzlich der Besuch einer eintägigen Veranstaltung in einem Zeitraum von 5 Jahren angesehen. Bestehende Laserschutzbeauftragte, die bereits vor 2004 nach DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2) ausgebildet wurden, haben oftmals keine Prüfung absolviert und sollen sich mindestens in einem Fortbildungslehrgang zum Stand der Technik von Laserprodukten sowie den aktuell rechtsgültigen Vorschriften weiterbilden. Unter Umständen kann aber auch die erneute Teilnahme an einem Ausbildungsseminar inklusive Abschlusstests erforderlich sein.
Im ersten Teil des Fortbildungskurses wird das Wissen der Teilnehmer über die Entstehung und Wirkung von Laserstrahlung sowie über die beim Umgang mit Laserbearbeitungsanlagen auftretenden tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen aufgefrischt.
Der zweite Teil der Veranstaltung stellt die neuen rechtlichen Grundlagen und Regeln zum Laserstrahlenschutz vor, wie sie in ihren zuletzt geänderten Ausgaben, wie OStrV (vom Oktober 2017) und nachfolgend TROS Laserstrahlung (vom Juli 2018), veröffentlicht wurden. Weiterhin wird über die sich aus den gesetzlichen Änderungen ergebenden neuen Aufgaben und Pflichten des Laserschutzbeauftragten und des Betreibers von Lasereinrichtungen informiert. Die beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung rundet die Veranstaltung ab.
Referenten | Dr. J. Schille |
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Grundlagen | 01-LS - 01-LS: Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV und TROS (mit Prüfung) |
Nummer | 02-LS |
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Angebotsart | Kurs |
Gebühr | 500,00 € (zzgl. MwSt.) |
Besonderes | Dieser Kurs ist geeignet als Auffrischung bzw. Weiterbildung für bereits qualifizierte Laserschutzbeauftragte, im Einsatz für technische Anwendungen. Die regelmäßige Auffrischung der Fachkenntnisse für bereits Qualifizierte ist gesetzlich gefordert. Die TROS Laserstrahlung erachtet dafür einen eintägigen Kurs alle 5 Jahre, als angemessen. |
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